sankt peter & das Jugendschutzgesetz
Liebe Jugendliche, liebe Eltern, liebe sankt peter Fans,
damit ihr unsere Veranstaltungen (insbesondere die späten) problemlos besuchen könnt, bitten wir euch unsere Hinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten.
Im Downloadbereich weiter unten findet ihr ein Formular zur "Übertragung von Erziehungsaufgaben an eine vom Personensorgeberechtigten eingesetzte erziehungsbeauftragte Person" zusammen mit den Hinweisen zum JuSchG einmal für unter 16-Jährige ("Zugang zu Veranstaltungen U16") und einmal für unter 18-Jährige ("Zugang zu Veranstaltungen U18").
Bitte bringt dieses Formular und alle verlangten Dokumente zu einer betroffenen Veranstaltung (alle Konzerte und alle Abend-Veranstaltungen) mit, damit wir euch einen reibungslosen Einlass ermöglichen können.
Vielen Dank!!
Euer sankt peter Team